Verkehrsmedizinisches Gutachten in Sebnitz

Begutachtung der Fahreignung gemäß § 11 Abs. 6 FeV
Verkehrsmedizinisches Gutachten

Wir bieten verkehrsmedizinische Begutachtungen zur ärztlichen Beurteilung der Fahreignung gemäß § 11 Absatz 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs erfüllt sind.

Ein medizinisches Gutachten zur Fahreignung kann in verschiedenen Situationen erforderlich sein, zum Beispiel:

  • bei chronischen Erkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- oder neurologische Erkrankungen)
  • im Rahmen einer Führerscheinverlängerung oder Neuerteilung
  • bei behördlich angeordneten verkehrsmedizinischen Untersuchungen
  • nach Erkrankungen, Unfällen oder Operationen

Die verkehrsmedizinische Untersuchung umfasst eine ausführliche ärztliche Anamnese, eine körperliche Untersuchung sowie – je nach Fragestellung – ergänzende Tests oder Laboruntersuchungen. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein unabhängiges und vertrauliches ärztliches Gutachten, das bei der zuständigen Führerscheinstelle eingereicht werden kann.

Unsere Praxis in Sebnitz steht für kompetente, transparente und patientenorientierte Begutachtung im Bereich der Verkehrsmedizin. Für Fragen oder zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich während unserer Sprechzeiten.